Was ist die NIS-2-Richtlinie?
Die NIS-2-Richtlinie wurde entwickelt, um die Maßnahmen zur Cybersicherheit in der gesamten EU zu verstärken. Sie führt Anforderungen an das Risikomanagement und die Meldung von Vorfällen ein, erweitert ihre Anwendbarkeit auf zusätzliche Sektoren und sieht hohe Strafen bei Nichteinhaltung vor.
Die wichtigsten NIS-2-Anforderungen: Was Sie wissen müssen
Risikomanagement
Entwicklung von Richtlinien für die Risikobewertung und Informationssicherheit, um digitale Sicherheitsbedrohungen effektiv zu bewältigen.
Maßnahmenplan für Vorfälle
Erstellung einer detaillierten Strategie für die schnelle Reaktion und das Management potenzieller Sicherheitsvorfälle.
Geschäftskontinuität
Sichern der Betriebsstabilität durch regelmäßige Backups, robuste Wiederherstellungsstrategien und effektive Krisenplanung.
Sicherheit der Lieferkette
Stärkung der Sicherheit in allen Lieferantennetzwerken durch Identifizierung von Risiken und Sicherstellung, dass Drittanbieter und Dienstleister die höchsten Sicherheitsstandards einhalten.
Lebenszyklus der Systemsicherheit
Aufrechterhaltung einer starken Sicherheit in jeder Phase – von der Beschaffung und Entwicklung von Systemen bis hin zur laufenden Wartung und zum Schwachstellenmanagement.
Effektivitätsbewertung
Einführung von Protokollen zur regelmäßigen Überprüfung der Leistung von Strategien zum Risikomanagement im Bereich Cybersicherheit.
Schulung zur Cyberhygiene
Förderung kritischer Cybersicherheitsgewohnheiten durch fortlaufende Schulungs- und Sensibilisierungsinitiativen für Mitarbeiter.
Kryptografische Maßnahmen
Entwicklung, Umsetzung und Anwendung detaillierter Richtlinien und Verfahren für die ordnungsgemäße Verwendung von Verschlüsselungs- und Kryptografietools. Diese Richtlinien müssen den wirksamen Einsatz von Kryptografie zum Schutz der Integrität von Informationen sicherstellen.
Zugriffskontrolle und Anlagenüberwachung
Festlegung klarer Richtlinien für den sicheren Zugriff von Mitarbeitern auf sensible Daten und Umsetzung einer detaillierten Strategie zur Verwaltung von Vermögenswerten.
Erweiterte Authentifizierung
Integration einer Multi-Faktor-Authentifizierung, Gewährleistung einer sicheren Kommunikation und Verschlüsselung von Zugriffskanälen für Notfälle.
Netzwerksicherheit
Absichern von Netzwerken und Systemen durch geschützte Architektur, segmentierte Zonen, kontrollierten Zugriff und verwaltete Remote-Konnektivität.
NIS-2-Konformität mit NordPass einfacher gemacht
Die NIS-2-Richtlinie zu verstehen, kann schwierig sein, aber NordPass ist hier, um es einfacher zu machen. Unsere Tools und Funktionen sind darauf ausgelegt, Ihre Organisation auf dem Weg zur Einhaltung der Richtlinie zu unterstützen.
Verbesserte Sicherheit
NordPass unterstützt die Cybersicherheit durch Tools wie die Passwortsicherheit, den Passwort-Generator, die Passwortrichtlinie und das automatische Speichern, die eine sichere Passwortverwaltung ermöglichen. Damit wird die Bedeutung der Cybersicherheit unterstrichen und eine effektive Cyberhygiene gefördert.
Pakete
10 user pack
Unternehmensweite Einstellungen
Google Workspace SSO
Sicherheits-Dashboard
Integration mit Vanta
Professioneller Support
SSO mit Entra-ID, MS ADFS, Okta
Nutzer- und Gruppenbereitstellung über Entra ID und Okta
5 to 20 users
Unternehmensweite Einstellungen
Google Workspace SSO
Sicherheits-Dashboard
Integration mit Vanta
Professioneller Support
SSO mit Entra-ID, MS ADFS, Okta
Nutzer- und Gruppenbereitstellung über Entra ID und Okta
Unlimited users
Unternehmensweite Einstellungen
Google Workspace SSO
Sicherheits-Dashboard
Integration mit Vanta
Professioneller Support
SSO mit Entra-ID, MS ADFS, Okta
Nutzer- und Gruppenbereitstellung über Entra ID und Okta
Es gelten unsere Geschäftsbedingungen für Rabatte.
Häufig gestellte Fragen
Die NIS-2-Richtlinie trat am 16. Januar 2023 in Kraft. Bis zum 17. Oktober 2024 mussten sie die EU-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umsetzen. Seitdem sind die Bestimmungen generell gültig.
Die ursprüngliche NIS-Richtlinie aus dem Jahr 2016 legt die Anforderungen an die Cybersicherheit für wesentliche EU-Dienstleistungen fest. Die NIS-2-Richtlinie, die 2023 eingeführt wurde, erweitert den Anwendungsbereich auf weitere Sektoren, legt strengere Sicherheitsverpflichtungen fest und verbessert die Durchsetzungsmaßnahmen, um besser auf die sich entwickelnden Cyberbedrohungen reagieren zu können.
Unternehmen sollten zunächst ihre Cybersicherheitspraktiken mit den Anforderungen der Richtlinie vergleichen, ihre Einstufung unter NIS-2 ermitteln und Maßnahmen wie die Stärkung der Sicherheitskontrollen, die Planung der Reaktion auf Zwischenfälle und die Schulung ihrer Mitarbeiter ergreifen. Informieren Sie sich in einem ausführlichen Leitfaden oder bei einem Experten über die spezifischen Anforderungen und Möglichkeiten zur Einhaltung der NIS-2-Richtlinie.
Nein, NIS-2 ist keine Zertifizierung. Es handelt sich um eine EU-Richtlinie, die Anforderungen an die Cybersicherheit von Unternehmen festlegt, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Die Strafen für die Nichteinhaltung der NIS-2-Richtlinie ähneln denen der DSGVO und können Geldstrafen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens umfassen, je nachdem, welcher Betrag höher ist, sowie andere von den nationalen Behörden auferlegte Korrekturmaßnahmen.
Die Umsetzung der NIS-2-Richtlinie in Ihrem Unternehmen erfordert eine gründliche Überprüfung Ihrer derzeitigen Cybersicherheitspraktiken und deren Anpassung an die strengeren Standards der Richtlinie. Es ist kein Einheitsverfahren: Der Ansatz jedes Unternehmens hängt von seiner Größe, der jeweiligen Branche und seinem Risikoprofil ab. Die meisten Unternehmen werden davon profitieren, sich von Rechts- und Cybersicherheitsexperten beraten zu lassen, um sich mit den Besonderheiten der Richtlinie vertraut zu machen und um sicherzustellen, dass die Maßnahmen zur Einhaltung der Richtlinie sowohl effektiv als auch nachhaltig sind.
Haftungsausschluss. Dieser Inhalt dient ausschließlich zu Informationszwecken und sollte nicht als rechtliche oder sonstige professionelle Beratung angesehen werden. Die hierin enthaltenen Informationen sollen eine allgemeine Orientierungshilfe zu den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie und möglichen Unterstützungslösungen bieten, decken jedoch nicht den gesamten Umfang des Gesetzes oder spezifische rechtliche Umstände ab. Obwohl wir uns bemühen, sicherzustellen, dass die Informationen korrekt und aktuell sind, geben wir keinerlei ausdrückliche oder stillschweigende Zusicherungen oder Gewährleistungen hinsichtlich der Vollständigkeit, Genauigkeit, Zuverlässigkeit oder Eignung der Inhalte, Produkte, Dienstleistungen oder zugehörigen Grafiken für einen bestimmten Zweck ab. Die Nutzung dieser Informationen erfolgt ausschließlich auf eigene Verantwortung. Unsere Lösungen können bei der Einhaltung von Cybersicherheitsvorschriften helfen, aber ihre Wirksamkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter spezifische Umstände, sich entwickelnde Vorschriften und technologische Fortschritte. Für eine auf Ihre spezielle Situation zugeschnittene Beratung und Anleitung zur Nutzung unserer Lösungen zur Unterstützung der NIS-2-Compliance wenden Sie sich an einen qualifizierten Rechts- oder Cybersicherheitsexperten. In keinem Fall haften wir für Verluste oder Schäden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf indirekte oder Folgeschäden, oder für Verluste oder Schäden jeglicher Art, welche aus dem Verlust von Daten oder Gewinnen entstehen, die sich aus oder im Zusammenhang mit der Nutzung dieses Artikels ergeben. Dieser Artikel stellt keine Kunden-Dienstleister-Beziehung zwischen Nord Security Inc. und dem Leser her.