Cybersicherheit in der EU: Die NIS2-Richtlinie

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Es ist in der heutigen Zeit ein zentrales Anliegen, sich in der sich entwickelnden Landschaft der Netzwerk- und Informationssicherheit zurechtzufinden. Da die Technologie immer komplexer wird, wird die Notwendigkeit umfassender Richtlinien und Vorschriften zum Schutz kritischer Infrastrukturen und digitaler Dienste immer offensichtlicher. Eine dieser Initiativen, die die Cyberlandschaft drastisch verändern soll, ist die NIS2-Richtlinie.

Was ist die NIS2-Richtlinie für Cybersicherheit?

Die NIS2-Richtlinie oder Netzwerk- und Informationssicherheitsrichtlinie 2, ist eine EU-weite Gesetzgebung zur Cybersicherheit. Sie wurde als wichtiger Schritt nach vorne eingeführt, um das Gesamtniveau der Cybersicherheit in der Europäischen Union zu erhöhen. Die 2016 eingeführte NIS2-Richtlinie trat 2023 in Kraft, um den bestehenden Rechtsrahmen zu modernisieren.

Dieses Update erfolgte als Reaktion auf die eskalierte Digitalisierung und die sich entwickelnde Bedrohungslandschaft.

Die NIS2-Richtlinie erweitert den Geltungsbereich über den ursprünglichen Bereich hinaus. Sie erweitert die Cybersicherheitsregeln auf neue Sektoren und Einrichtungen. Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit und die Kapazitäten zur Reaktion auf Vorfälle öffentlicher und privater Einrichtungen zu stärken. Dies wird dadurch erreicht, dass die Bereitschaft der Mitgliedstaaten gestärkt und die Zusammenarbeit zwischen ihnen gefördert wird.

Die Richtlinie schreibt beispielsweise vor, dass die Mitgliedstaaten angemessen ausgerüstet sein müssen. Dazu gehören ein Computer Security Incident Response Team (CSIRT) und eine zuständige nationale Netzwerk- und Informationssystembehörde (NIS).

Was sind die Hauptziele der NIS2-Richtlinie?

Das Hauptziel der NIS2-Richtlinie besteht darin, eine robuste Cybersicherheit in der gesamten EU zu fördern. Dazu gehört der Schutz wichtiger Sektoren vor Cyber-Bedrohungen und die Stärkung des Vertrauens in digitale Dienste.

Dies geschieht durch:

  • Etablierung eines einheitlichen Cybersicherheitsschutzniveaus in allen EU-Mitgliedstaaten.

  • Klare Identifizierung und Regulierung der von der Richtlinie betroffenen Sektoren.

  • Durchsetzung strenger Sicherheitsmaßnahmen und Regeln zur Meldung von Vorfällen.

  • Verbesserung der Zusammenarbeit und Koordinierung zwischen den Mitgliedstaaten im Umgang mit Cyber-Bedrohungen.

Ziel der NIS2-Richtlinie ist die Etablierung eines einheitlichen Schutzniveaus in allen EU-Mitgliedsstaaten. Sie identifiziert betroffene Branchen und Sicherheitsanforderungen und vereinheitlicht die Meldepflichten. Außerdem werden Durchsetzungsmaßnahmen und Sanktionen eingeführt. Diese Bemühungen schützen kritische Infrastrukturen und EU-Bürger vor Cyberangriffen.

Eine wesentliche Verbesserung von NIS2 gegenüber dem Vorgänger ist der spezifische Geltungsbereich. Zu den betroffenen Sektoren gehören Transport, Energie, Banken, Gesundheitswesen, Wasserversorgung und digitale Infrastruktur. Mittlere und große Unternehmen, die in diesen Sektoren tätig sind, fallen in den Geltungsbereich von NIS2.

NIS2 unterscheidet zwischen „wesentlichen“ und „wichtigen“ Einrichtungen. Beide müssen den gleichen Sicherheitsmaßnahmen entsprechen. „Wesentliche“ Einrichtungen stehen jedoch unter proaktiver Aufsicht.

Zu den Änderungen gehören strengere Sicherheitsanforderungen, eine verbesserte Durchsetzung, eine strengere Meldung von Vorfällen und eine verbesserte Zusammenarbeit. Die Richtlinie sieht Regeln für Risikomanagement, Cybersicherheitsschulungen, Krisenmanagement und Datenverschlüsselung vor. Ziel ist es, die Flexibilität zu beseitigen, die in der vorherigen NIS zu Schwachstellen geführt hat.

Die Meldung von Vorfällen ist jetzt gemäß NIS2 obligatorisch, wobei eine erste Meldung innerhalb von 24 Stunden nach einem Cybersicherheitsproblem erfolgen muss. Dadurch können Behörden besser auf potenzielle Bedrohungen reagieren. Darüber hinaus fördert NIS2 die Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den Mitgliedstaaten. Dies geschieht durch die Einrichtung eines European Cyber Crisis Liaison Organization Network. Dadurch wird Datenschutz zu einer gemeinsamen Anstrengung.

Welche Auswirkungen hat die NIS2-Richtlinie auf das Geschäft?

Der breitere Geltungsbereich der NIS2-Richtlinie sorgt für ein breiteres Spektrum an Unternehmen. Besonders betroffen sind diejenigen, die innerhalb der EU digitale Dienste oder kritische Infrastrukturen bereitstellen.

Daher ist es für diese Unternehmen von entscheidender Bedeutung, zu verstehen, was die Richtlinie beinhaltet. Möglicherweise müssen Sie sich auf erweiterte Anforderungen an das Risikomanagement und die Meldung von Vorfällen vorbereiten. Darüber hinaus müssen Unternehmen mit nationalen Cybersicherheitsbehörden zusammenarbeiten und die Anforderungen der Richtlinie erfüllen.

Einer der Schlüsselbereiche, mit denen sich Unternehmen im Rahmen der NIS2-Richtlinie befassen müssen, ist die Sicherheit von Netzwerk- und Informationssystemen. Dazu gehören auch Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs).

Um die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen, wird von Unternehmen die Einrichtung eines robusten API-Sicherheitsprogramms erwartetet. Dieses Programm sollte technische und organisatorische Maßnahmen umfassen. Zu diesen Maßnahmen gehören Authentifizierung, Autorisierung, Verschlüsselung und eine konsequente Überwachung der Sicherheit von APIs.

Zu den wichtigsten Schritten zum Aufbau eines umfassenden API-Sicherheitsprogramms gehören:

  • Durchführung einer umfassenden Risikobewertung der Cybersicherheit. Diese soll dazu beitragen, etwaige Risiken für Ihr Netzwerk, Ihre Informationssysteme und APIs zu identifizieren.

  • Umsetzung geeigneter Maßnahmen zur Bewältigung identifizierter Risiken. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören Authentifizierung, Autorisierung, Verschlüsselung und eine konsistente Ãœberwachung Ihrer APIs.

  • Entwicklung robuster Mechanismen zur Meldung von Vorfällen. Sie sollten Systeme einrichten, die Sicherheitsvorfälle im Zusammenhang mit Ihren APIs erkennen und melden können.

  • Sicherstellung der Einhaltung relevanter Vorschriften und Standards. Zusätzlich zur NIS2-Richtlinie sollten Unternehmen sicherstellen, dass sie andere geltende Vorschriften wie die DSGVO und andere relevante Datenschutzgesetze einhalten.

  • Schulung und Sensibilisierung. Schließlich sollten Unternehmen ihre Mitarbeiter, Auftragnehmer und Drittanbieter in Bezug auf Best Practices für die API-Sicherheit schulen. Dies könnte sichere Codierungspraktiken, sichere Bereitstellungspraktiken und Verfahren zur Reaktion auf Vorfälle umfassen.

Durch die Fokussierung auf diese Aspekte können Unternehmen sicherstellen, dass sie auf die NIS2-Richtlinie vorbereitet sind. Sie können ihre Netzwerke und Systeme angemessen vor potenziellen Cyber-Bedrohungen schützen. Darüber hinaus werden sie besser in der Lage sein, ihre Compliance gegenüber den nationalen Cybersicherheitsbehörden nachzuweisen und so das Vertrauen in ihre digitalen Dienste oder kritischen Infrastrukturen zu stärken.

Welche Sektoren sind von NIS2 betroffen?

Die NIS2-Richtlinie erweitert ihren Geltungsbereich über die ursprüngliche NIS-Richtlinie hinaus und umfasst ein breiteres Sektoren-Spektrum.

Dazu gehören Betreiber wesentlicher Dienste in Bereichen wie:

  • Energie

  • Transport

  • Bankwesen

  • Gesundheitswesen

  • Anbieter digitaler Dienste wie Online-Marktplätze, Cloud-Computing-Dienste und Suchmaschinen

Unternehmen in diesen Sektoren müssen die Vorschriften und Anforderungen der NIS2-Richtlinie einhalten.

Wann tritt die NIS2-Richtlinie in Kraft?

Den Mitgliedstaaten wurde ein Zeitfenster von 21 Monaten bis zum 17. Oktober 2024 eingeräumt, um die in der NIS2-Richtlinie dargelegten Maßnahmen in nationales Recht umzusetzen.

Die Implikation ist deutlich: Unternehmen müssen sich auf die neue Netzwerk- und Informationssicherheitslandschaft vorbereiten und sich daran anpassen.

Neue Richtlinien zur Cybersicherheit – die CER-Richtlinie

Außer der NIS2-Richtlinie spielt in diesem Bereich eine weitere Initiative eine große Rolle – die European Directive for Critical Entities Resilience (CER) (Europäische Richtlinie über die Resilienz kritischer Einrichtungen). Die CER-Richtlinie zielt darauf ab, die Resilienz kritischer Einrichtungen in Sektoren wie Energie, Verkehr, Wasser, Gesundheit und digitale Infrastruktur zu stärken.

Die CER-Richtlinie ersetzt die europäische Richtlinie über kritische Infrastrukturen aus dem Jahr 2008. Die Richtlinie führt strengere Regeln ein, um kritische Infrastrukturen vor Bedrohungen wie Naturgefahren, Terroranschlägen, Insider-Bedrohungen und Sabotage zu schützen.

Die CER-Richtlinie trat am 16. Januar 2023 in Kraft. Die Mitgliedstaaten haben bis zum 17. Oktober 2024 Zeit, die Anforderungen der CER-Richtlinie in nationales Recht umzusetzen. Bis zu diesem Datum ist jeder Mitgliedstaat verpflichtet, die zur Einhaltung der Richtlinie erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und zu veröffentlichen. Sie müssen diese Maßnahmen ab dem 18. Oktober 2024 anwenden.

Gemäß der CER-Richtlinie müssen die Mitgliedstaaten bis zum 17. Januar 2026 eine Strategie zur Verbesserung der Resilienz kritischer Einrichtungen entwickeln. Diese Strategie zielt darauf ab, die Fähigkeit kritischer Einheiten zu stärken, sich auf Vorfälle vorzubereiten, diese zu bewältigen, sich davor zu schützen, darauf zu reagieren und sich von Vorfällen erholen, die die Bereitstellung wesentlicher Dienste beeinträchtigen könnten.

Die CER-Richtlinie deckt elf Sektoren ab: Energie, Verkehr, Banken, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, öffentliche Verwaltung, Raumfahrt und Lebensmittel. Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, eine nationale Strategie zu verabschieden und regelmäßige Risikobewertungen durchzuführen.

Das Endergebnis

Die NIS2-Richtlinie ist auf dem besten Weg, ein wichtiger Rahmen für die Cybersicherheit in der EU zu werden. Unternehmen, die in ihren Geltungsbereich fallen, müssen strenge technische Maßnahmen ergreifen.

Die Frist für die nationale Verabschiedung der Richtlinie rückt näher. Unternehmen müssen damit beginnen, sich auf die Erfüllung der NIS2-Anforderungen vorzubereiten.

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